Die BAFA-Förderung bietet einen Beratungszuschuss von 50% und mehr
Als registrierte Unternehmensberaterin beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) prüfe ich sehr gern mit Ihnen, ob Sie und Ihr Beratungsanliegen die Kriterien für eine Förderung über das BAFA-Förderungsprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ erfüllen.
Die Förderung lohnt sich: Als Praxisinhaberin bzw. -inhaber sind Sie unternehmerisch tätig. In dieser Funktion können Sie unter bestimmten Umständen eine Beratungsförderung von 50% erhalten, je nach Standort und Unternehmenssituation sind es sogar bis zu 90%.
Speziell für Arztpraxen gelten bei der BAFA-Förderung allerdings besondere Voraussetzungen. Ob es sinnvoll ist, die Förderung zu beantragen, finde ich sehr gern mit Ihnen im persönlichen Gespräch heraus.